Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Jagos-Abenteuer-Land JAL
(Stand Oktober 2009)
§1
Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Die
Benutzung des gesicherten Abenteuer-Landes steht grundsätzlich zu den Öffnungszeiten
allen offen. Mit dem Betreten des Geländes bietet der Hundebesitzer dem
Betreiber des Abenteuer-Landes, der Hundeschule Top-Dogs, den Abschluss des
Nutzungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die
Hundeschule zustande. Zu den Öffnungszeiten bedarf es keiner vorherigen
Anmeldung. Bei Minderjährigen Besuchern ist die Unterschrift des gesetzlichen
Vertreters erforderlich.
§2
Zahlungsbedingungen
Der
Besucher verpflichtet sich zur Zahlung des Eintrittspreises. Die Verpflichtung
zur Zahlung des Eintrittspreises besteht auch dann, wenn die vereinbarte
Besuchszeit nicht voll ausgenutzt wird. Ebenso besteht die Verpflichtung zur
Zahlung, wenn die vereinbarte Besuchszeit, außerhalb der Öffnungszeiten, nicht
oder nicht voll in Anspruch genommen wird.
§3
Rücktritt
Der
Besucher kann jederzeit von der, außerhalb der regulären Öffnungszeiten,
vereinbarten Besuchszeit zurücktreten. Der Rücktritt hat mindestens einen Tag
vor der vereinbarten Zeit schriftlich oder telefonisch zu erfolgen.
§4
Rücktritt durch die Betreiber
Die
Betreiber des Abenteuer-Landes können vom Vertrag zurücktreten:
·
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Besucher die Regeln des
Abenteuer-Landes missachtet oder sich den Anweisungen des Betreibers widersetzt.
·
Des Weiteren bleiben etwaige Änderungen der Öffnungszeiten den
Betreibern des Abenteuer-Landes vorbehalten. Etwaige Änderungen der bisherigen
Öffnungszeiten werden auf der Homepage der Hundeschule www.top-dogs.de
angekündigt.
§5
Teilnahmeausschluss
Läufige
Hündinnen sind – außer nach Absprache – vom Besuch des Abenteuer-Landes
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung des
Eintrittspreises und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten
Stunden.
§6
Versicherung
Der
Besucher versichert mit dem Betreten des Geländes, dass er für Schäden die
durch ihn oder sein Tier entstehen, haftpflichtversichert ist.
§7
Haftung der Hundeschule
Die
Betreiber des Abenteuer-Landes haften nur für Schäden, die von ihm selbst vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Soweit es sich nicht um Körperschäden
handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Eintrittspreis beschränkt. Die
Betreiber haften nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt
werden.
§8
Besondere Vereinbarung
Für
Tiere die Jagos-Abenteuer-Land JAL besuchen, muss eine gültige Impfung gegen
Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut nachgewiesen werden
(Vorlage eines gültigen Impfausweises ist erforderlich).
§9.
Für Tiere aus dem südlichen Ausland muss zusätzlich ein Nachweis über eine
Leishmaniose-Freiheit vorgelegt werden.
§10
Platzordnung
Der
Teilnehmer verpflichtet sich, die am Abenteuerland geltende Platzordnung zu
beachten. Anweisungen der Betreiber bzw. deren Erfüllungsgehilfen und etwaigen
Vertretern zu befolgen. Besucher die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können
des Platzes verwiesen werden. In diesen Fällen besteht trotzdem
Zahlungspflicht, auch für die noch nicht beanspruchte Besuchszeit
§10.
Elektro-Halsbänder (Teletakt), Dressurhalsbänder (sog. Stachel- bzw.
Korallenhalsbänder) und die Benutzung anderer Starkzwanghilfsmittel sind nicht
erlaubt und führen zum sofortigen Platzverweis.
§11
Schlussbestimmungen
Absprachen,
die eine Änderung vorstehender Bestimmungen beinhalten, bedürfen der
Schriftform und sind durch die Betreiber zu bestätigen. Die Unwirksamkeit
einzelner zuvor genannter Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.
§12
Gerichtsstand