Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Jagos-Abenteuer-Land JAL (Stand Oktober 2009)

 

§1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Die Benutzung des gesicherten Abenteuer-Landes steht grundsätzlich zu den Öffnungszeiten allen offen. Mit dem Betreten des Geländes bietet der Hundebesitzer dem Betreiber des Abenteuer-Landes, der Hundeschule Top-Dogs, den Abschluss des Nutzungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule zustande. Zu den Öffnungszeiten bedarf es keiner vorherigen Anmeldung. Bei Minderjährigen Besuchern ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

§2 Zahlungsbedingungen

Der Besucher verpflichtet sich zur Zahlung des Eintrittspreises. Die Verpflichtung zur Zahlung des Eintrittspreises besteht auch dann, wenn die vereinbarte Besuchszeit nicht voll ausgenutzt wird. Ebenso besteht die Verpflichtung zur Zahlung, wenn die vereinbarte Besuchszeit, außerhalb der Öffnungszeiten, nicht oder nicht voll in Anspruch genommen wird.

 

§3 Rücktritt

Der Besucher kann jederzeit von der, außerhalb der regulären Öffnungszeiten, vereinbarten Besuchszeit zurücktreten. Der Rücktritt hat mindestens einen Tag vor der vereinbarten Zeit schriftlich oder telefonisch zu erfolgen.

 

§4 Rücktritt durch die Betreiber

Die Betreiber des Abenteuer-Landes können vom Vertrag zurücktreten:

·         Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Besucher die Regeln des Abenteuer-Landes missachtet oder sich den Anweisungen des Betreibers widersetzt.

·         Des Weiteren bleiben etwaige Änderungen der Öffnungszeiten den Betreibern des Abenteuer-Landes vorbehalten. Etwaige Änderungen der bisherigen Öffnungszeiten werden auf der Homepage der Hundeschule www.top-dogs.de angekündigt.

 

§5 Teilnahmeausschluss

Läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – vom Besuch des Abenteuer-Landes ausgeschlossen. Dieser Ausschluss berechtigt nicht zur Minderung des Eintrittspreises und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.

 

§6 Versicherung

Der Besucher versichert mit dem Betreten des Geländes, dass er für Schäden die durch ihn oder sein Tier entstehen, haftpflichtversichert ist.

 

§7 Haftung der Hundeschule

Die Betreiber des Abenteuer-Landes haften nur für Schäden, die von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Eintrittspreis beschränkt. Die Betreiber haften nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden.

 

§8 Besondere Vereinbarung

Für Tiere die Jagos-Abenteuer-Land JAL besuchen, muss eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut nachgewiesen werden (Vorlage eines gültigen Impfausweises ist erforderlich).

 

§9. Für Tiere aus dem südlichen Ausland muss zusätzlich ein Nachweis über eine Leishmaniose-Freiheit vorgelegt werden.

 

§10 Platzordnung

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Abenteuerland geltende Platzordnung zu beachten. Anweisungen der Betreiber bzw. deren Erfüllungsgehilfen und etwaigen Vertretern zu befolgen. Besucher die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können des Platzes verwiesen werden. In diesen Fällen besteht trotzdem Zahlungspflicht, auch für die noch nicht beanspruchte Besuchszeit

 

§10. Elektro-Halsbänder (Teletakt), Dressurhalsbänder (sog. Stachel- bzw. Korallenhalsbänder) und die Benutzung anderer Starkzwanghilfsmittel sind nicht erlaubt und führen zum sofortigen Platzverweis.

 

§11 Schlussbestimmungen

Absprachen, die eine Änderung vorstehender Bestimmungen beinhalten, bedürfen der Schriftform und sind durch die Betreiber zu bestätigen. Die Unwirksamkeit einzelner zuvor genannter Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.

 

§12 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist München.

 

 

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