Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
der
Hundeschule Top Dogs (Stand
Juli 2022)
§1
Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Die
Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen der Hundeschule steht grundsätzlich
allen offen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Mit
der Anmeldung bietet der Teilnehmer der Hundeschule den Abschluss des Vertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule
zustande. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vorgesehenen Vordruck.
Bei
Minderjährigen Teilnehmern ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
erforderlich.
§2
Zahlungsbedingungen
Der
Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung der Kursgebühr am 1. Veranstaltungstag.
Die
Verpflichtung zur Zahlung der Lehrgangsentgelte besteht auch dann, wenn der
Unterricht trotz verbindlicher Anmeldung nicht oder nur teilweise besucht wird.
§3
Rücktritt
Der
Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt
hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung
ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Postanschrift der Hundeschule: Monika
Scheidmeir, Quiddestr.26, 81735 München.
·
Bis
4 Wochen vor Beginn 10% des Teilnahmebeitrags;
·
bis
2 Wochen vor Beginn 30% der Teilnahmebeitrags.
·
Bei
Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 100% des Teilnahmebeitrages.
·
Nicht
in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
§4
Rücktritt durch die Hundeschule
Die
Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne
Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich
den Anweisungen des Kursleiters wiedersetzt.
Ebenso,
wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Kommt ein Lehrgang
nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
Wird
ein Lehrgang, aus nicht von der Hundeschule zu vertretenden Gründen, nicht
programmgemäß durchgeführt, so ist eine Haftung gegenüber dem Teilnehmer für
etwaige daraus entstehende Schäden ausgeschlossen. Des weiteren bleiben etwaige
Terminänderungen sowie Änderungen der Lehrgangsleitung, des
Veranstaltungsortes und des Programminhaltes während des Lehrganges der
Hundeschule vorbehalten.
Bei
Ausfall des Kursleiters werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden zu einem späteren
Zeitpunkt nachgeholt.
§5
Teilnahmeausschluss
Läufige
Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss berechtigt nicht zu Minderung des Teilnahmebetrages und begründet
keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.
§6
Stunden
Die 5 Stunden Karte muss in einem Zeitraum von 9 Wochen in Anspruch genommen
werden, die 10 Stunden Karte innerhalb von 14 Wochen.
Eine Rückerstattung von
nicht in Anspruch genommenen Stunden erfolgt nicht.
Separate, anders lautende
Absprachen mit dem Trainer sind möglich.
§7
Übertragbarkeit
Stunden
sind generell nicht auf andere Personen oder Hunde übertragbar.
§8
Versicherung
Der
Teilnehmer bescheinigt durch Unterschrift, dass er für Schäden die durch ihn
oder sein Tier entstehen, haftpflichtversichert ist.
§9
Haftung der Hundeschule
Die
Hundeschule haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt werden. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die
Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt. Die Hundeschule haftet
nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden.
§10
Besondere Vereinbarung
Für
Tiere die zu den Lehrgängen mitgebracht werden muss eine gültige Impfung gegen
Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut nachgewiesen werden
(Vorlage eines gültigen Impfausweises ist erforderlich).
§11
Platzordnung
Der
Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Platzordnung zu
beachten. Anweisungen der Leiterin bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen und etwaigen
Vertretern zu befolgen. Teilnehmer die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können
von den Lehrgängen ausgeschlossen werden. In diesen Fällen besteht trotzdem
Zahlungspflicht, auch für die noch nicht beanspruchten Unterrichtsstunden.
§12
Schlussbestimmungen
Absprachen,
die eine Änderung vorstehender Bestimmungen beinhalten, bedürfen der
Schriftform und sind durch die Hundeschule zu bestätigen. Die Unwirksamkeit
einzelner zuvor genannter Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen.
§13
Gerichtsstand